Brille

Begriff

Eine Brille besteht aus einem Gestell und aus meist geschliffenen Brillengläsern. Das Wort "Brille" leitet sich von dem mittelhochdeutschen Begriff "berille" ab und geht zurück auf das Material Beryll, ein Halbedelstein, der unter anderem als Rohmaterial für die ersten Lesehilfen, den Lesesteinen, verwendet wurde. Aber Brillen werden auch - ohne irgendeine optische Wirkung zu besitzen - als Schutz gegen die Einwirkung von Strahlen, Hitze, Chemikalien, Staub oder beim Schweißen und Tauchen eingesetzt. Außerdem gibt es Spezialbrillen, die zusätzliche Funktionen übernehmen, wie zum Beispiel orthopädische Brillen, die durch spezielle Halterungen Augenlidfehlstellungen korrigieren können.

Korrekturbrille

Entsprechend dem Brechkraftfehler der oder des Auges/n des Patienten müssen die Brillengläser in verschiedener Art und Weise bearbeitet werden. Patienten mit einer Kurzsichtigkeit benötigen zum Ausgleich sphärische Gläser mit einer Dioptrienzahl mit einem negativen Vorzeichen; dies sind Konkavgläser (Streulinsen). Patienten mit einer Weit- oder Alterssichtigkeit benötigen dagegen Konvexgläser (Sammellinsen), also Linsen mit einer Dioptrienzahl mit einem positiven Wert. Wenn zusätzlich oder ausschließlich eine Hornhautverkrümmung (=Astigmatismus) ausgeglichen werden muss, benötigt der Patient zylindrische Gläser. Als Material für die Brillengläser stehen heutzutage Flint- oder Kronglas oder dazu alternativ Hartplastik zur Verfügung. Die Kunststoffgläser sind in der Regel teurer und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so z.B. bei Kindern.

Brille ab 45

Der alterssichtige Patient, der zusätzlich auch für das Sehen in die Ferne eine Korrektur benötigt, kann alternativ zu zwei getrennten Brillen für Nähe und Ferne auch Brillengläser wählen, die gleichzeitig mehrere Stärken aufweisen. Dabei gibt es die Möglichkeit einer Bifokalbrille mit zwei verschiedenen Stärken: oben für die Ferne, unten für die Nähe, einer Trifokalbrille, die zusätzlich in der Mitte eine Stärke für mittlere Entfernungen besitzt oder einer Gleitsichtbrille mit verschiedenen Stärken für Ferne und Nähe, die dabei stufenlos, also ohne sichtbare Kante ineinander übergehen. Die Erstversorgung mit einer Brille sollte nur aufgrund einer augenärztlichen Untersuchung erfolgen, zumal nur dann eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse möglich ist.

Sportbrille

Wenn auch beim Sport auf eine Brille nicht verzichtet werden kann, muss auch für diese Zwecke die richtige Materialauswahl getroffen werden. Die Brille darf bei der Ausübung des Sports nicht vom Kopf fallen, was z.B. durch entsprechende Haltegummis gewährleistet werden kann; Gestell und Gläser müssen möglichst robust und unzerbrechlich sein, wofür insbesonders Kunststoffgläser geeignet sind.

Schutzbrille

Sport: Bei verschiedenen Sportarten ist das Auge besonders gefährdet. So stellt zum Beispiel das Squashspielen aufgrund der Ballgröße und der Spielgeschwindigkeit eine besondere Gefahr für das Auge dar. In diesen Fällen ist das Tragen von Schutzbrillen, die speziell für die verschiedenen Sportarten angeboten werden, dringend angeraten.

Sonnenbrillen: Sonnenbrillen werden in unterschiedlichsten Farben, Formen und Preislagen angeboten. Leider absorbieren nicht alle Sonnenbrillen die für das Auge schädlichen UV-Strahlen in ausreichendem Maße. Das ist besonders gefährlich, da die Augenpupillen hinter den dunklen Gläsern besonders weit geöffnet sind. Auf eine entsprechende Garantie für die Absorption von UV- Licht sollte daher beim Kauf geachtet werden.

So genannte Lichtschutzgläser sind Gläser, die sowohl als Korrekturlinsen als auch als Sonnenschutz dienen. Die Mehrkosten für den Sonnenschutz (Lichtschutz) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse jedoch nur in Ausnahmefällen bei ärztlicher Indikation.

Arbeitsschutzbrillen: Chemikalieneinwirkung verbunden sind sowie bei Schweißarbeiten, müssen Schutzbrillen getragen werden. Der Arbeitgeber muss entsprechende Schutzbrillen zur Verfügung stellen, und der Arbeitnehmer muss die entsprechende Brille auch tragen. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb zu empfehlen, weil bei einem Arbeitsunfall aufgrund der Missachtung dieser Auflage ein Versicherungsschutz nicht mehr unbedingt gewährleistet ist.